Nach der Erstvorstellung oder einem wiederholten Termin
in der Sprechstunde erhalten Sie Rezepte über die erforderlichen Medikamente und Verordnungen
ausgehändigt. Wir streben die Verordnung bis zum Wiedervorstellungstermin an.
Rezepte und Verordnungen dienen der symptomatischen Behandlung der neurologischen Erkrankung. Hausärztliche Medikamente für internistische oder andere Indikationen können in unserer Ambulanz nicht rezeptiert werden. Verbrauchsmaterial im Pflegebedarf sollte bevorzugt vom Hausarzt übernommen werden, da häufige Verordnungen in geringeren Abständen erforderlich sind. Die Ausstellung von Rezepten und Verordnungen zwischen den Sprechstundenterminen ist aus Zeit- und Kapazitätsgründen nur im Ausnahmefall möglich. Zur Vermeidung von notwendigen Verordnungen und Rezepten zwischen den Terminen empfehlen wir eine Planung Ihres Medikamenten- und Heilmittelbedarfs bereits vor der Sprechstunde. Dabei ist eine Rücksprache mit dem Leistungserbringer (PhysiotherapeutIn, LogopädIn oder ErgotherapeutIn) sinnvoll, da variable Anforderungen bei unterschiedlichen Praxen und Versicherungsträgern bestehen. Wir streben an, die von uns übernommenen Rezepte und Verordnungen für den gesamten Zeitraum bis zur Wiedervorstellung zu übernehmen. Damit sollen überflüssige Verwaltungsaufgaben zwischen den Terminen reduziert werden. Grundsätzlich ist bei Verordnungen im Intervall zwischen den Ambulanzterminen die Übernahme durch den Hausarzt oder den Facharzt für Neurologie möglich.

Ergibt sich dennoch die Notwendigkeit eines Rezeptes oder eine Verordnung außerhalb eines Termins in unserer Sprechstunde, bitten wir um eine
postalische Mitteilung Ihres Anliegens. Wir haben uns zur Regelung von Rezeptangelegenheiten auf dem Postweg entschlossen, um ein kontinuierliches Arzt-Patienten-Gespräch während der Sprechzeiten ohne wiederholte Unterbrechungen durch telefonische Rezeptanfragen zu gewährleisten. Ihre schriftlich eingegangenen Rezeptanforderungen werden dann außerhalb der regulären Sprechzeiten bearbeitet und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Zur erleichterten Versendung möchten wir Sie um die Beilegung eines frankierten Rückumschlages bitten, der Ihre Adresse trägt. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall, dass die elektronische Versicherungskarte in dem laufenden Quartal und ein Überweisungsschein vorgelegen haben muss, um Ihre Rezeptanforderung zu bearbeiten. Haben Sie uns
in dem laufenden Quartal nicht besucht, ist die Versendung der Chipkarte und einer Überweisung erforderlich. Wir bitten Sie, Ihre Rezeptanforderung an unsere Postadresse zu richten:
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Campus Virchow-Klinikum
Neurologische Poliklinik
Ambulanz für ALS und andere Motoneuronenerkrankungen
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin